VI. Haftung des Verkäufers/Versicherungsschutz

1. Wird der Käufer aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer den Käufer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.
2. Muss der Käufer aufgrund eines Schadenfalls im Sinne von Abschnitt VI Ziffer 1) eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Der Käufer wird, soweit es ihm möglich und
zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
3. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer für die Ware angemessenen Deckungssumme für Personen- /Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
4. Wird der Käufer von dritter Seite in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht des Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstanden sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche eines Dritten anzuerkennen und/oder Vereinbarungen mit dem Dritten bezüglich dieser Ansprüche abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre, gerechnet ab Kenntnis des Käufers von der Inanspruchnahme durch den Dritten, spätestens jedoch nach zehn Jahren ab Ablieferung der Sache.