V. Gewährleistung/Haftung

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 14 Werktagen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb von 14 Werktagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
2. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Der Käufer ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.