V. Gewährleistung/Haftung
1. Der Käufer ist verpflichtet,
die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen
Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge
von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von
14 Werktagen ab Ablieferung der Ware von dem Käufer abgesandt
wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge
verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn der Käufer sie innerhalb
von 14 Werktagen ab deren Entdeckung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht.
2. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer
im gesetzlichen Umfang. Der Käufer ist bei Gefahr im Verzug oder im Falle
hoher Eilbedürftigkeit berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten
des Verkäufers selbst vorzunehmen.