IV. Lieferfrist

1. Die vom Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich.
2. Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, daß er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.