IV. Lieferfrist
1. Die vom Käufer in der Bestellung
angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer
verbindlich.
2. Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen dem Käufer die gesetzlichen
Ansprüche zu. Macht der Käufer Schadensersatzansprüche geltend,
ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, daß er die Pflichtverletzung
nicht zu vertreten hat.